Flugmedizin


Die Flugmedizin ist eine Teildisziplin der Medizin, die sich mit der Luftfahrt- und Raumfahrtmedizin befasst. Gegenstand der Flugmedizin sind die physikalischen und medizinischen Besonderheiten des Aufenthaltes in Luft und Weltraum, sowie das Wohlergehen des fliegenden Personals und der Passagiere. Vergleichbar einer Jahresprüfung eines Flugzeuges muss sich jeder Pilot, egal ob gewerblich beruflich, oder Privatpilot in regelmäßigen Abständen einer Tauglichkeitsuntersuchung bei einem dafür zugelassenen Fliegerarzt unterziehen. Auch Flugbegleiter müssen sich in regelmäßigen Abständen einer Untersuchung unterziehen.

Tauglichkeitsuntersuchung der Klasse II und LAPL nach EASA Richtlinien

Klasse II

  1. 12 Kanal Ruhe EKG
  2. Erweiterte kardiovaskuläre Untersuchung bei klinischer Indikation
  3. Urinanalyse
  4. Audiometrie mit 8 Frequenzen
  5. Routineuntersuchung der Augen
  6. Umfassende Untersuchung der Augen bei klinischer Indikation
  7. Lungenfunktionsuntersuchung, bei klinischer Indikation

LAPL

Bewerber um Tauglichkeitszeugnisse für LAPL sind gemäß der bewährten flugmedizinischen Praxis zu beurteilen. Die vollständige Krankengeschichte des Bewerbers ist besonders zu berücksichtigen.

Die Erstbeurteilung, alle anschließenden Folgebeurteilungen nach Vollendung des 50 Lebensjahres sowie Beurteilungen, bei denen die Krankengeschichte des Bewerbers dem Sachverständigen nicht vorliegt, umfasst zumindest

- eine klinische Untersuchung

- eine Messung des Blutdrucks

- eine Urinanalyse

- einen Sehtest

- einen Hörtest

Flugmedizinische Tauglichkeitsuntersuchung für FlugbegleiterInnen

  1. Ärztliche Anamnese und Untersuchung
  2. Laboruntersuchung
  3. Sehtest /Prüfung des Brillenpasses
  4. Audiogramm
  5. Ruhe EKG, ab dem 42 Lebensjahr Ergometrie (Belastungs EKG)
  6. Spirometrie (Lungenfunktionsprüfung)
  7. Impfanamnese und Beratung
Bitte bringen Sie zur Untersuchungen den Antragsbogen ausgefüllt mit: